Vereinbarung über die Wiedereinstellung nach Beendigung des Dienstverhältnisses
Zwischen (Arbeitgeber) und (Dienstnehmer/in) wird Folgendes vereinbart:
Das bestehende Dienstverhältnis wird einvernehmlich mit beendet.
Der Arbeitgeber sagt die Wiedereinstellung der/des Dienstnehmer/in mit Wirkung zum zu. Die Wiedereinstellung erfolgt zu den bisherigen Bedingungen (Tätigkeit, Entlohnung, Arbeitszeit); die bisherigen Dienstzeiten werden für die Bemessung dienstzeitabhängiger Ansprüche angerechnet.
Diese Zusage ist verbindlich. Sollte sich die Wiedereinstellung aus betrieblichen Gründen verzögern, wird die/der Dienstnehmer/in umgehend verständigt.