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Wiedereinstellungszusage

Vereinbarung über die Wiedereinstellung nach Beendigung des Dienstverhältnisses

Zwischen (Arbeitgeber) und (Dienstnehmer/in) wird Folgendes vereinbart:

Das bestehende Dienstverhältnis wird einvernehmlich mit beendet.

Der Arbeitgeber sagt die Wiedereinstellung der/des Dienstnehmer/in mit Wirkung zum zu. Die Wiedereinstellung erfolgt zu den bisherigen Bedingungen (Tätigkeit, Entlohnung, Arbeitszeit); die bisherigen Dienstzeiten werden für die Bemessung dienstzeitabhängiger Ansprüche angerechnet.

Diese Zusage ist verbindlich. Sollte sich die Wiedereinstellung aus betrieblichen Gründen verzögern, wird die/der Dienstnehmer/in umgehend verständigt.

Datum, Unterschrift Dienstnehmer/in
Datum, Unterschrift Arbeitgeber