← Zurück zur Website

Einvernehmliche Auflösung

Beendigung des Dienstverhältnisses im gegenseitigen Einvernehmen

Arbeitgeber (Name, Anschrift)
Dienstnehmer/in (Name, Anschrift)
Ort, Datum

Das zwischen den oben genannten Parteien bestehende Dienstverhältnis wird im gegenseitigen Einvernehmen zum (letzter Arbeitstag) aufgelöst.

Bis zur Beendigung werden sämtliche offenen Ansprüche – insbesondere aliquote Sonderzahlungen, offener Urlaub bzw. Urlaubsersatzleistung und allfällige Zeitguthaben – ordnungsgemäß abgerechnet und ausbezahlt.

Der/Die Dienstnehmer/in erhält ein Dienstzeugnis. Beide Parteien erklären, dass mit ordnungsgemäßer Endabrechnung sämtliche wechselseitigen Ansprüche aus dem Dienstverhältnis bereinigt und verglichen sind.

Der/Die Dienstnehmer/in wurde darauf hingewiesen, dass die Möglichkeit einer Beratung (z. B. Arbeiterkammer, Gewerkschaft) besteht und diese Vereinbarung freiwillig geschlossen wird.

Eine einvernehmliche Auflösung kann jederzeit vereinbart werden. Bei bestimmten Personengruppen sind Sondervorschriften zu beachten (z. B. besonderer Kündigungsschutz).
Datum, Unterschrift Dienstnehmer/in
Datum, Unterschrift Arbeitgeber